Die Kapelle steht, von
Rheindahlen kommend Richtung Mönchengladbach, in Dorthausen die B 57 links
abbiegend Richtung
Wolfsittard - Hehn, ca. 100 m von der B 57 auf der linken Straßenseite und
trägt die Hausnummer 35.
Sie gehörte bis zur
Umpfarrung der Kapellengemeinde ”St. Christophorus” Dorthausen im November
1990, zur
Pfarre ”St. Helena”
Rheindahlen.
Heute gehört die
Kapellengemeinde zur Pfarre ”St. Mariä Heimsuchung” Hehn, somit auch die
”St. Josefskapelle”.
Katastermäßig wird sie
geführt unter der Plannummer 28, Parzelle 240, Gemarkung Rheindahlen.
Das Grundstück war bis zum
18. September 1978 Privateigentum.
Im Wege eines
Umlegungsverfahrens erwarb es dann die Stadt Mönchengladbach.
Seit dem 02. Juni 1987 ist
sie in die Denkmalliste der Stadt Mönchengladbach, unter Baudenkmal-Nr.
305/I Blatt 1 eingetragen.
Die Kapelle ist ganz aus
Backstein ausgeführt und stammt aus dem Jahre 1895-96.
Der Bau ist weitgehend
schmucklos, nur die Fassade zeigt neogotisches Formengut.
Seitlich sind zwei
Türmchen herausgemauert; in der Mitte der Schauseite liegt der spitzbogige
Eingang mit
darüber liegendem durch
Deutsches Band abgesetztem- Giebel.
Das deutsche Band läuft
bis zur Giebelspitze, die aufgekröpft ist und einem waagerechten Abschluss
in Gestalt eines Sockels hat.
In das Giebelfeld ist eine
spitzbogige Nische eingebracht; hier steht eine Statue des ” Hl. Josef “
(neogotisch) mit Lilie.
Die Seiten des Kirchleins
haben je zwei Rundbogenfenster mit Sohlbank; es schließt dreiseitig ab.
Das Dach ist Ziegel und
Schiefer gedeckt und trägt einen einfachen Dachreiter mit Kreuz und Hahn;
ein weiteres kleines Kreuz
befindet sich auf dem
Firstende. (17)
In einem Schreiben vom 30.
Juni 1896 bat der damalige Pfarrer Dr. Fink, aus Rheindahlen, des
Erzbischöfliche Generalvikariat
in Köln, dem Wunsch der
Bewohner aus Dorthausen nachzukommen und die Genehmigung zur Einsegnung des
neu erstellten
Oratoriums zu erteilen.
In diesem verrichteten sie
gemeinschaftlich ihr abendliches Rosenkranzgebet.
Die Ermächtigung zur
Segnung des Oratoriums nach dem BENEDICIO des römischen Rituals erteilte das
Erzbischöfliche
Generalvikariat am 01.
August 1896.
Nach dem ersten Weltkriege
1914-1918 mehrte sich in vielen Kapellenbezirken der Wunsch, in den
wiederhergestellten Kapellen
auch die hl. Messe feiern
zu dürfen.
Oberpfarrer Johannes
Augstein stellte am 11. Oktober 1921 einen Antrag an das Erzbischöfliche
Generalvikariat in Köln und bat
um die Segnung der
Kapellen im Bezirk seiner Pfarre “ St. Helena“ Rheindahlen.
Der damalige Erzbischof
Kardinal Schulte erteilte hierfür die Ermächtigung am 13. und 21. Dezember
1921.
Oberpfarrer J. Augstein
nahm dann am 19. März 1922 die Weihe der ”St. Josefskapelle” in Dorthausen
zum
ORATORIA PUBLICA vor.
Jedoch durfte die hl.
Messe nur einmal im Jahr, tunlichst am Patronatsfest gelesen werden.
Die Kapelle tat weiterhin
ihren Dienst zur Verrichtung der gemeinschaftlichen Rosenkranzgebete und zur
Durchführung der
Totengebete bei einem
Sterbefall.
In anderen Ortschaften
regte sich immer stärker der Wunsch, nicht nur am Feste des Kapellenpatrons,
sondern jeden Sonntag im
Ort der hl. Messe
beiwohnen zu können, so auch in Dorthausen.
Dieser Wunsch blieb jedoch
bei allen unerfüllt.
Die Bewohner der
Ortschaften Dorthausen, Sitterhof und Dahlener Heide hatten diesbezüglich
die Möglichkeit, mehrere Jahre
den Gottesdienst in der
Kapelle St. Barbara der damaligen Provinzial-Erziehungsanstalt zu besuchen.
Diese wurde ab 01. Oktober
1939 vom Fliegerhorst Mönchengladbach übernommen und die Kapelle aus
militärischen Gründen
geschlossen.
In einer Überlieferung
steht: Der bei Stalingrad frei in den Tod gegangene Studienassessor Dr.
Heinrich Linssen, betreute während
des Krieges, den
Gottesdienst und die Gemeinde der damaligen Fürsorge-Erziehungsanstalt
Rheindahlen.
Der Besitz und die Anstalt
wurde dann in dem ersten Kriegsjahr in einen Fliegerhorst umgewandelt.
Da nun im Dritten Reich in
einer Kaserne kein Platz für eine Kirche freigegeben werden konnte, außerdem
aber für Flieger
kein Bedürfnis für
gottesdienstliche Betreuung vorlag, gelang es dem Herrn Dr. Linssen in
langwierigen Verhandlungen, das
gesamte Inventar der
Kapelle zum Preise von 7 000,-Reichsmark zu erwerben.
Nach seinen eigenen
Aussagen sollte es einmal der Grundstock für die neue einzurichtende
Notgemeinde ”St. Barbara” in
Dorthausen werden. (11)
Die Dorfgemeinschaften
richteten daraufhin im Jahre 1940 in einer, von der Pfarre ”St. Helena”
Rheindahlen angemieteten Raum,
eine Notkirche ein; es war
die ehemalige Schlosserei der Familie Ebus.
Zwischen der
Kapellengemeinde Dorthausen, vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Rektor
Wasser aus Holt und den
Eheleuten Peter Ebus aus
Dorthausen wurde am 15. August 1941 ein Mietvertrag abgeschlossen und am 05.
Juli 1943 durch
einen Zusatzvertrag
erweitert.Dieser galt auf unbestimmte Zeit.
Er konnte erstmalig am 01.
Oktober 1963 zum 31.Dezember 1963 gekündigt werden.
Im Laufe der Jahre
gestalteten sie diesen Raum als würdiges Gotteshaus aus.
Vorübergehend übernahm der
Geistliche Herr Kaplan Wasser aus der Pfarre ”St. Michael” Holt, mit
Genehmigung des Bischofs
von Aachen, der bereits als
Rektor im Provinzial-Erziehungsheim tätig war, die Betreuung der
Kapellengemeinde.
Bald schlossen sich auch die
Ortschaften Kothausen und Viehstraße dem Kirchenbesuch in Dorthausen an, bis
die Seelsorge durch
einen Kaplan der
Mutterpfarre ”St. Helena” übernommen wurde.
Die Notkirche war bald viel
zu klein und musste um einige Meter verlängert werden.
Dennoch reichte der Raum
bald wieder nicht aus, weil die Zahl der Einwohner beträchtlich zunahm.
Die Kirchenbesucher standen
häufig außen, bis zu den damals noch vorhandenen Gleisen der Straßenbahn.
Die Zerstörung der
Pfarrkirche ”St. Helena” in Rheindahlen am 25. Februar 1945 machte weitere
Dezentralisierungen der
Gottesdienst notwendig.
Dieser Zustand währte dann
bis zur Benutzung der neu errichteten Kirche ”St. Christophorus,” am 29. Juli
1962.
Die bis dahin bestandene
”NOTKIRCHE” konnte nun ihre Pforten schließen.
Seit dem Bestehen der
Filialkirche ”St. Christophorus” als Kapellengemeinde und Wegfall der
Notkirche, werden im Altarunterteil
des Holzaltares der ”St.
Josefskapelle” die Schriftrollen mit den Namen der in beiden Weltkriegen
1914-18 sowie
1939-45 Gefallenen und
Vermissten aufbewahrt. (Eine Namensliste ist im Anhang aufgeführt)
Die Rosenkranzgebete und
Andachten, sowie die Totengebete im Sterbefall verlegte man seit dieser Zeit
in die Kirche.
Durch die vorgenannten
Veränderungen gab es eine gewisse Stillstandzeit für Überlegungen einer
Kapellenrenovierung.
Der bauliche Zustand
verschlechterte sich im Laufe der Jahre rapide.
Diese Feststellung
veranlasste im März 1967 die Vorstände der Kirchengemeinde und des
Heimatvereins eine Renovierung
anzupeilen.
Angebliche Äußerungen, die
Kapelle abzureißen, waren schnell vom Tisch, denn das Ziel war es, diese zu
erhalten.
Bis zur endgültigen
Entscheidung, einen Beginn der Arbeiten zu veranlassen, vergingen noch ein
paar Jahre.
Aufgrund der Initiative des
Heimatvereines Dorthausen und in Verbindung mit dem Kirchbauverein der
Kapellengemeinde Dorthausen
fanden sie einen fachmännischen Berater der seine Mithilfe anbot.
Es war der Architekt, Reiner
Goebel.
In seinem Antrag an die
Stadt Mönchengladbach, Abteilung Denkmalpflege, wies er darauf hin, dass zur
Erhaltung
der ”St. Josefskapelle”
dringend umfangreiche Reparaturarbeiten durchgeführt werden müssten.
Desweiteren bat er um eine
finanzielle Unterstützung.
Dies geschah am 05. Juni
1974. Nun begannen die Kleinarbeiten.
Zunächst musste eine
Auflistung über den Umfang der anfallenden Arbeiten erfolgen.
Die Bewohner stellten ihre
Arbeitskraft zur Verfügung, um nach Möglichkeit viel Eigenleistung zu
erbringen.
Die durchzuführenden
Reparaturarbeiten waren folgende:
1.Mauerwerk.
Das Mauerwerk muss zur
Sicherung überprüft, lose Fugen ausgeschlagen und anschließend beigefugt
werden.
Das Fundament einen
Schutzanstrich mit Bitumen erhalten.
2.Innenputz.
Durch anhaltende
Feuchtigkeit müssen ca. 4,5 m² Putzflächen erneuert und ca. 14 m² schadhafte
Putzflächen
beigearbeitet werden.
3.Dachstuhl.
Die Sparrenlage,
hauptsächlich im Bereich der Abrundungen und das umlaufende Gesimsbrett müssen
erneuert werden.
Im geraden Teil genügt die
Auswechslung einiger Sparren.
Nach Offenlegung des Daches
war es aber sinnvoll, sich für einen neuen Dachstuhl zu entscheiden.
4.Dacheindeckung.
Bei dieser Gelegenheit zog
man eine neue Unterspannbahn (Deltafolie) auf und führte die neue sowieso
fällige Lattung durch.
Die anschließende
Dachdeckung sollte durch einen Fachmann ausgeführt werden.
Die fehlenden Ziegel dürften
von abbruchreifen Häusern in der näheren Umgebung noch zu beschaffen sein.
5.Zinkarbeiten.
Die
Dachrinne, Abfallrohr, Traufeblech und Abdeckung des Dachreiters müssen
erneuert werden.
6.Fußboden.
Der bestehende Fußboden, aus
unansehnlichen Stampfasphaltplatten, wurde durch Feuchtigkeitseinfluss
zerstört.
Das zunächst angestrebte
Vorhaben, im städtischen Bauhof Basaltlavaplatten zu bekommen, zerschlug sich,
weil schönere alte
Fliesen aus dem
Alexianerkloster zur Verfügung gestellt werden konnten, was für ein
dekoratives Aussehen weitaus geeigneter
erschien.
7.Imprägnierung.
Das gesamte Außenmauerwerk
sollte zum Schutz gegen Witterungseinflüsse, hauptsächlich im Bereich der
Abdeckungen und Ziergesimse,
mit einer Spezialimprägnierung, mit hohem Pigmentgehalt (Ziegelfarbe)
behandelt werden.
8.Anstrich.
Der Innenraum durfte nur mit
einer Kalk-Kreideschlämme gestrichen werden, um Materialspannungen zu
vermeiden.
Alle Metall- und Stahlteile
(Dachreiter, Kreuzblume, Hahn, Tür-, Fenster- und Nischengitter) werden mit
mattschwarzer
Ölfarbe behandelt.
9.Verglasung.Die
vorhandene stark beschädigte Bleiverglasung in den Fenstern sollte
ursprünglich in eine ganzflächige
Verglasung aus gehämmertem
Gussglas (Porzen Struktur) ausgeführt werden.
Ein 83 jähriger Bewohner
unternahm sich die Aufgabe, die Bleiverglasung zu reparieren.
Hieran lässt sich erkennen,
mit welchem Ehrgeiz die Renovierung betrieben wurde.
10.Gestaltung
des Umfeldes.
Dem städtischen Tiefbauamt
empfahl man im Zuge der Straßenverlegung die Vorplatzgestaltung einschließlich
Beleuchtung und Bepflanzung
entsprechend zu berücksichtigen.
Die Überwachung und
Organisation der vorgenannten Arbeiten übernahm kostenlos in dankenswerter
Weise der
Architekt Reiner Goebel, in
Verbindung mit dem Heimat- und Kirchbauverein.
Die Stadt Mönchengladbach
teilte dem Antragsteller am 05. November 1974 mit, dass sie für die
Renovierung der
Kapelle eine finanzielle
Hilfe leistet.
Das die vorgenannten
Arbeiten für die Instandsetzung einige Monate in Anspruch nehmen würden, lässt
sich unschwer ersehen.
Schon sehr schnell stand
fest, dass nur noch die Grundmauern zu gebrauchen waren.
Viele
zusätzliche Arbeiten fielen an die sich erst im nachhinein feststellen ließen.
Mit über 500 Stunden an
Eigenleistung schafften es die Dorthausener Bürger ”Ihre St. Josefskapelle”
wieder zu einem SCHMUCKSTÜCK zu
gestalten.
Was hier in ein paar Zeilen
geschildert wird, erforderte von den Beteiligten eine ganze Menge am
Beharrlichkeit und Stehvermögen.
Nicht unerwähnt bleiben darf
in diesem Zusammenhang der Einsatz der Berufsfeuerwehr mit ihrem Kranwagen und
der
Mithilfe einiger Männer der
Freiwilligen Feuerwehr Kothausen.
Sie schafften nämlich in
kurzer Zeit das neu reparierte Glockentürmchen auf das Dach der Kapelle zu
hieven.
Der neue Altar war eine
Stiftung eines Dorthausener Bürgers.
Die schon einmal
angesprochenen Schriftrollen fanden nun sichtbar ihre Aufstellung in der
Kapelle.
So konnte im September 1976
in einer kleinen Feierstunde, verbunden mit einem Umtrunk die ”St.
Josefskapelle” der Öffentlichkeit wieder
übergeben werden.
An der Feier nahmen die
Eigenleistungserbringer, die Vorstände der St. Christophorusgemeinde und des
Heimatvereines, sowie
geladene Gäste der Stadt
Mönchengladbach teil.
Den Schlüssel erhielt der
Vorstand der Kapellengemeinde, den Altarstein die Pfarre ”St. Helena”
Rheindahlen.
Ab jetzt ist die Kapelle
eine Gedächtniskapelle und wird nicht mehr für kirchliche Zwecke genutzt.
Dank gebührt allen, die mit
Hand anlegten oder mit ihren Spenden irgendwelcher Art, das schöne Werk
gelingen ließen.
Die Stadt Mönchengladbach
ist für die großzügige Unterstützung mit einbezogen.
Bis zum 01. Juni 1983
betreuten die Seelsorger der Pfarre St. Helena Rheindahlen die
Filialgemeinde ”St
Christophorus” Dorthausen.
Nach einem Beschluss des
Dekanatsrates, die bischöfliche Behörde hat die letzte Entscheidung dem
Dekanatsrat überlassen, betreuen
nun die Seelsorger der
Pfarre ”St. Mariä” Heimsuchung Hehn die Filialgemeinde Dorthausen.
Diesem Beschluss waren
Gespräche im Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat von St. Helena in
Rheindahlen
vorausgegangen,
ausschlaggebend war das Gespräch mit dem Kapellenvorstand von Dorthausen.
Auch die Kirchenvorstände
und Pfarrgemeinderäte von Hehn und Günhoven hatten zu diesem
Kooperationsmodell ihre Zustimmung
gegeben. Ein neuer
Pfarrgrenzverlauf trat im November 1990 in Kraft.
Davon ist die ”St.
Josefskapelle” ebenfalls betroffen. Im Jahre 1987 traten an der Kapelle erneut
Schäden auf, die
von Dorthausener Bürgern in
Eigenleistung beseitigt werden konnten.
Mit einem neuen
Innenanstrich schloss diese Aktion ab.
Anlässlich einer
Bürgerversammlung, im November 1987 besprach man in Dorthausener Hof die
Angelegenheit, wie
früher die Rosenkranzgebete
und die Gebete für die Verstorbenen, ebenso die Patronatsmesse in der Kapelle
vorzunehmen.
Diese Vorschläge fanden
leider keine Befürwortung.
Den Pflegedienst versieht
seit vielen Jahren selbstverständlich und ehrenamtlich Herr Schüller und seine
Frau.
Ihnen
gebührt dafür ein herzlicher Dank.
Es wäre zu wünschen, dass in
unserer gebetsarm gewordenen, materialistisch eingestellten
Wohlstandgesellschaft genügend
zupackende Hände und
spendenwillige Menschen verbleiben, die, wie bisher alles Kulturgut und Erbe
pflegen und erhalten.
Solche Anregungen könnten
einmal in den Vorständen weltlich und kirchlich orientierter Gemeinschaften
überdacht werden.
Patenschaften zur Pflege von
Sitten und Gebräuchen wären bei der Vielzahl noch bestehender Kulturdenkmäler
unter
Umständen sehr hilfreich.
Eine Koordinierung führte zu
keiner Überbelastung einzelner Gruppen.